Stadt Buchholz in der Nordheide

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Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 16-21/0436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Antrag der FDP-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

 

  • Der unbefestigte Teil des Wilfried-Wroost-Weges wird im Sinne eines „Lückenschlusses“ in das Sandwege-Ausbauprogramm mit Dringlichkeitsstufe „hoch“ einbezogen.
  • Konkret ist der Abschnitt zwischen Hausnummer 4 und 12 umgehend an den vorhandenen Ausbaustandard des restlichen Wilfried-Wroost-Wegs anzupassen.
  • Die Eigentumsverhältnisse sind im Sinne des erforderlichen Straßenausbau zu regeln, um den Ausbau noch für 2019 einplanen zu können.

 

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Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Wilfried-Wroost-Weg wurde im Jahr 2011/12 erstmalig hergestellt. Ausgenommen wurde zum damaligen Zeitpunkt der jetzt im Antrag genannte Abschnitt, da die Stadt Buchholz i.d.N. bis heute nicht im vollständigen Besitz der zum erstmaligen Ausbau benötigten Verkehrsfläche ist. Die betroffenen Grundstückseigentümer waren nicht verkaufsbereit.

Die Verwaltung wird nach Beschluss des Antrages erneut versuchen, die fehlenden Flächen zu erwerben. Nach positiven Abschluss kann der Abschnitt in das Mehrjahresprogramm zum erstmaligen Ausbau der Straßen aufgenommen werden. In der Folge wären dann Planungs- und Baumittel in den HH einzustellen.

Im Zusammenhang mit dem erstmaligen Ausbau wird dann auch die Straßenbeleuchtung erstellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit noch nicht bekannt.

 

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Anlagen

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