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Ratsinformationssystem
Entscheidung - DS 16-21/0473
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrswende jetzt! ParkgebührenAntrag der Fraktion Buchholzer Liste im Rat der Stadt Buchholz i.d.N. vom 11.11.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidung
- Federführend:
- AbtL. 3.3 Verkehrsbehörde
- Bearbeiter:
- Nerlich, Cornelia
- Aktenzeichen:
- 30.04/Hn/cn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Ordnung und Feuerschutz
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Vorberatung
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14.02.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
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Entscheidung
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26.02.2019
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Beschlussvorschlag
Antrag der Fraktion Buchholzer Liste im Rat der Stadt Buchholz i.d.N.:
Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:
1. Die Gebührenordnung der Stadt Buchholz i.d.N. für das Parken an den Parkscheinautomaten (ParkGO) wird wie folgt geändert:
| Bisherige Version | Beantragte neue Version |
§ 1 Ziffer 2 ParkGO | Die Parkgebühren betragen in den gebührenpflichtigen Zeiten
a. Normaltarif: 0,40 € je angefangene 30 Minuten Parkzeit b. Kurzzeitparktarif: 0,10 € für 15 Minuten Parkzeit. | Die Parkgebühren betragen in den gebührenpflichtigen Zeiten
0,80 € je angefangene 30 Minuten Parkzeit. |
§ 1 Ziffer 3 ParkGO | Gebührenpflichtige Zeiten sind:
a. im Stadtgebiet: Montag-Freitag, 9.00 bis 18.00 Uhr Samstag, 9.00 bis 13.00 Uhr
b. auf dem Parkplatz Krankenhaus: Montag-Freitag, 9.00 bis 18.00 Uhr
Ausgenommen sind allgemeine Feiertage sowie Adventssamstage. | Gebührenpflichtige Zeiten sind:
a. im Stadtgebiet: Montag-Samstag, 9.00 bis 18.00 Uhr
b. auf dem Parkplatz Krankenhaus: Montag-Freitag, 9.00 bis 18.00 Uhr
Ausgenommen sind allgemeine Feiertage. |
§ 2 ParkGO | Diese Gebührenordnung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Harburg, frühestens zum 01.06.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Stadt Buchholz i.d.N. für das Parken an Parkscheinautomaten in der Fassung vom 11.12.2001 außer Kraft. | Diese Gebührenordnung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Harburg, frühestens zum 01.07.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Stadt Buchholz i.d.N. für das Parken an Parkscheinautomaten in der Fassung vom 16.05.2016 außer Kraft. |
2. Die erzielten Mehreinnahmen werden für Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes im Verkehrssektor eingesetzt, z.B. zur Förderung des Radverkehrs, zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), zur Förderung der E-Mobilität, zur Förderung des Sharing-Gedankens sowie zur Förderung der Vernetzung der verschiedenen Verkehrsarten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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915,7 kB
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Facebook
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