Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 16-21/0473

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Antrag der Fraktion Buchholzer Liste im Rat der Stadt Buchholz i.d.N.:

 

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

 

 

1. Die Gebührenordnung der Stadt Buchholz i.d.N. für das Parken an den Parkscheinautomaten (ParkGO) wird wie folgt geändert:

 

 

Bisherige Version

Beantragte neue Version

§ 1 Ziffer 2 ParkGO

Die Parkgebühren betragen in den gebührenpflichtigen Zeiten

 

a. Normaltarif: 0,40 je

angefangene 30 Minuten Parkzeit 

b. Kurzzeitparktarif: 0,10 für

15 Minuten Parkzeit.

Die Parkgebühren betragen in den gebührenpflichtigen Zeiten

 

0,80 je angefangene 30 Minuten Parkzeit.

§ 1 Ziffer 3 ParkGO

Gebührenpflichtige Zeiten sind:

 

a. im Stadtgebiet:

Montag-Freitag, 9.00 bis 18.00 Uhr

Samstag, 9.00 bis 13.00 Uhr

 

b. auf dem Parkplatz Krankenhaus:

Montag-Freitag, 9.00 bis 18.00 Uhr

 

Ausgenommen sind allgemeine Feiertage sowie Adventssamstage.

Gebührenpflichtige Zeiten sind:

 

a. im Stadtgebiet:

Montag-Samstag, 9.00 bis 18.00 Uhr

 

 

b. auf dem Parkplatz Krankenhaus:

Montag-Freitag, 9.00 bis 18.00 Uhr

 

Ausgenommen sind allgemeine

Feiertage.

§ 2 ParkGO

Diese Gebührenordnung tritt nach ihrer Bekanntmachung im

Amtsblatt für den Landkreis

Harburg, frühestens zum 01.06.2016 in Kraft. Gleichzeitig

tritt die Gebührenordnung der

Stadt Buchholz i.d.N. für das Parken an Parkscheinautomaten in der Fassung vom 11.12.2001 außer Kraft.

Diese Gebührenordnung tritt nach

ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt

für den Landkreis Harburg, frühestens zum 01.07.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Stadt Buchholz i.d.N. für das Parken an Parkscheinautomaten in der Fassung vom 16.05.2016 außer Kraft.

 

2. Die erzielten Mehreinnahmen werden für Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes im Verkehrssektor eingesetzt, z.B. zur Förderung des Radverkehrs, zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), zur Förderung der E-Mobilität, zur Förderung des Sharing-Gedankens sowie zur Förderung der Vernetzung der verschiedenen Verkehrsarten.

 

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Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung folgt.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehreinnahmen in Höhe von ca. 700.000 €.

 

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Anlagen

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