Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 16-21/0517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung über die Abrechnung der Betriebskosten des Kindergartens der Kreuzkirchengemeinde Sprötze zwischen der Samtgemeinde Tostedt und der Stadt Buchholz i.d.N. wird geschlossen.

 

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Stellungnahme der Verwaltung

Begründung:

 

Die Kreuzkirchengemeinde betreibt derzeit einen Spielkreis in Sprötze. Da das Gemeindegebiet der Kirchengemeinde sowohl das Gebiet der Stadt Buchholz als auch das Gebiet der Samtgemeinde Tostedt umfasst, ist die Betriebsfinanzierung des Spielkreises derzeit über zwei eigenständige Betriebsführungsverträge mit der Stadt Buchholz und der Samtgemeinde Tostedt geregelt.

 

Zum Mai 2019 wird die Kreuzkirchengemeinde ihren Spielkreis in eine reguläre Kindertagesstätte umwandeln. Die Betriebskostenfinanzierung ist daher neu zu regeln. Die Stadt Buchholz wird, anders als die Samtgemeinde Tostedt, zukünftig in ihren Betriebsführungsverträgen Gruppenpauschalen vereinbaren. Zur Verwaltungsvereinfachung für den Träger und die zuschussgebenden Kommunen soll es zukünftig nur eine Betriebsvereinbarung zwischen der Kreuzkirchengemeinde und der Stadt Buchholz geben und die Abrechnung der Betriebskosten für die Kakenstorfer Kinder, welche zum Einzugsgebiet der Kreuzkirchengemeinde Sprötze gehören, soll im Nachgang über die anliegende Vereinbarung zwischen den Kommunen erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kostenerstattung für Kakenstorfer Kinder in derzeit nicht bekannter Höhe.

 

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Anlagen

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