Beschlussvorschlag:
Der VA
der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:
a) Für den
Bereich des nachstehend beschriebenen Plangebietes ist ein Bebauungsplan gem. §
2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
“Sprötzer
Bahnhofstraße/Gartenstraße/Sperlingsweg”
Lage und
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches:
Im Norden: durch
die südliche Grenze des Flurstückes 96/4 (K 72 / Sprötzer Bahnhofstraße) sowie
die nördlichen Grenzen der Flurstücke 87/6, 87/5 und 83/1
Im Osten: durch
einen Teil der östlichen Grenze des Flurstückes 92/5, durch die östlichen
Grenzen der Flurstücke 87/5 und 444/65 (Sperlingsweg), sowie durch einen Teil
der westlichen Grenze des Flurstückes 72/4 (K 72 / Kirchenallee).
Im Süden: durch
die südlichen Grenzen der Flurstücke 87/5, 87/6, 92/5, 444/65 (Sperlingsweg),
65/42 und 94/1, sowie durch eine geplante und in einem Abstand von 3 m zur
nördlichen Grenze des Flurstückes 83/1 parallel verlaufenden Grenzlinie.
Im
Westen: durch die westlichen Grenzen der
Flurstücke 65/42, 65/41, 92/5, 94/1 und 93/1.
Alle
Flurstücke liegen in der Gemarkung Sprötze, Flur 3 und 4. Aus der beiliegenden
Übersichtskarte (Anlage 1 ), die Bestandteil dieses Beschlusses ist,
kann die Lage und Begrenzung des Plangebietes ersehen werden.
Die Stadt
Buchholz i.d.N. beabsichtigt, in der Ortschaft Sprötze einen Bebauungsplan für
den im nachfolgenden Lageplan ( Anlage 1) dargestellten Bereich
aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird eine heute
unbebaute Fläche am Rande des Ortskerns der Ortschaft Sprötze für eine bauliche
Nutzung vorbereitet. Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist die Nutzung als
Wohngebiet in dem für die umliegende Bebauung prägenden Maßstab als Einzel- und
Doppelhaussiedlung.
b) Dem Bebauungsplanentwurf “Sprötzer
Bahnhofstraße/Gartenstraße/Sperlingsweg” nebst Begründung, örtlicher
Bauvorschrift und Satzung über die Genehmigung von Grundstücksteilungen in der
Fassung vom 1. März 2004 wird zugestimmt.
c) Der
Bebauungsplanentwurf “Sprötzer Bahnhofstraße/Gartenstraße/Sperlingsweg” nebst
Begründung, örtlicher Bauvorschrift und Satzung über die Genehmigung von
Grundstücksteilungen in der Fassung vom 1. März 2004 ist gem. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
Lage und
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches:
Siehe
hierzu Beschreibung unter Punkt a) dieser Drucksache.
Alle
Flurstücke liegen in der Gemarkung Sprötze, Flur 3 und 4. Die genaue Lage und
Begrenzung des Geltungsbereiches ist aus der Übersichtskarte auf dem Deckblatt
des Entwurfes der Begründung (s. Anlage 2) in der Fassung vom 1. März
2004 ersichtlich.
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