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Ratsinformationssystem
Entscheidung - DS 16-21/0677
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen FeuerwehrBuchholz i.d.N., Ortswehr Sprötze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidung
- Federführend:
- FB 30 - Fachdienst Ordnung u. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Nerlich, Cornelia
- Aktenzeichen:
- 30.02.05/An/cn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Ordnung und Feuerschutz
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Vorberatung
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04.03.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
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Entscheidung
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14.05.2020
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Stellungnahme der Verwaltung
Begründung:
Gem. § 20 Nds. Brandschutzgesetz hat die Ortsfeuerwehr Sprötze in der Jahreshauptversammlung am 24.01.2020 mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder Bastian Schramm zur Ernennung als stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortswehr Sprötze wird von Herrn Bastian Schramm gemäß § 12 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) ab dem 25.01.2020 bis zur Ernennung durch den Rat der Stadt Buchholz i.d.N. vorerst kommissarisch wahrgenommen. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister und dem Stadtbrandmeister.
Der Kreisbrandmeister Volker Bellmann hat mitgeteilt, dass seinerseits hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Eignung des Herrn Schramm keine Bedenken gegen die Ernennung bestehen.
Der Stadtbrandmeister André Emme hat ebenfalls mitgeteilt, dass seinerseits hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Eignung des Herrn Schramm keine Bedenken gegen die Ernennung bestehen.
Gemäß § 20 Abs. 4 des Nieders. Brandschutzgesetzes erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren.
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