Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 16-21/0677

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

 

Herr Bastian Schramm wird mit Wirkung vom 24.03.2020 bis zum Ablauf des 23.03.2026 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sprötze ernannt.

 

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Stellungnahme der Verwaltung

Begründung:

 

Gem. § 20 Nds. Brandschutzgesetz hat die Ortsfeuerwehr Sprötze in der Jahreshauptversammlung am 24.01.2020 mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder Bastian Schramm zur Ernennung als stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

 

Die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortswehr Sprötze wird von Herrn Bastian Schramm gemäß § 12 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) ab dem 25.01.2020 bis zur Ernennung durch den Rat der Stadt Buchholz i.d.N. vorerst kommissarisch wahrgenommen. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister und dem Stadtbrandmeister.

 

Der Kreisbrandmeister Volker Bellmann hat mitgeteilt, dass seinerseits hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Eignung des Herrn Schramm keine Bedenken gegen die Ernennung bestehen.

 

Der Stadtbrandmeister André Emme hat ebenfalls mitgeteilt, dass seinerseits hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Eignung des Herrn Schramm keine Bedenken gegen die Ernennung bestehen.

 

Gemäß § 20 Abs. 4 des Nieders. Brandschutzgesetzes erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

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