Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 16-21/0803

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles den Trägern der außerschulischen Betreuungsvereine zu gestatten, abweichend von Ziffer 5.1 der Zuschussrichtlinie die in der Trägerschaft der Stadt Buchholz i.d.N. stehenden Schulen während der Schulzeit in der Notbetreuung zu unterstützen, sobald die Schulen verpflichtet werden, den Schulbetrieb nach Szenario B durchzuführen. Die hierbei entstehenden Personalaufwendungen werden als förderfähige Ausgaben anerkannt.

 

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Stellungnahme der Verwaltung

Begründung:

 

Das neue Schuljahr 2020/21 hat am 27.08.2020 wie geplant mit Szenario A – dem eingeschränkten Regelbetrieb – begonnen und die Schulen waren auf ein besonderes Schuljahr vorbereitet. In den Schulen wird im eingeschränkten Regelbetrieb mit vollständig anwesenden Klassen unter Einhaltung der Hygienevorschriften unterrichtet.

 

Mit dem aktuellen Infektionsgeschehen könnte an einzelnen Schulen jedoch ein zeitweiser Wechsel in Szenario B (Schülerpräsenz im Wechselmodell) oder Szenario C (Schließung einzelner Schulen) angezeigt sein. Über einen lokalen Szenarienwechsel entscheidet das örtliche Gesundheitsamt; über einen landesweiten Wechsel entscheidet die Landesregierung in Absprache mit dem Landesgesundheitsamt. Die Schulen haben sich auch auf diese Möglichkeit vorbereitet. Betreuungs-Notgruppen sind während dieser Szenarien einzurichten.

 

Um hier als Schulträger die Schulen zu unterstützen, ist beabsichtigt, dass Träger der außerschulischen Betreuung das Lehrpersonal am Vormittag bei der Durchführung der Notbetreuung entlasten. Die hierdurch hervorgerufenen Personalkosten bei den Trägern der

Betreuung sollen seitens der Stadt bei der Bezuschussung anerkannt werden.

 

Da gemäß Ziffer 5.1 der Zuschussrichtlinie die Betreuung außerhalb der Schulzeiten der ver-

lässlichen Grundschule in den Räumen der Schule stattfindet, ist ein vorübergehendes Au-

ßerkraftsetzen dieser Regelung erforderlich, um eine Betreuung durch die Vereine am Vor-

mittag zu gewährleisten. Die Außerkraftsetzung gilt solange Szenario B angeordnet ist.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind nicht konkret zu benennen, da dies im Zusammenhang mit dem künftigen Infektionsgeschehen, der Verfügbarkeit der Lehrkräfte und der Inanspruchnahme der Notbetreuung steht. Die Kosten für eine Notbetreuungsgruppe mit einer Erstkraft und einer Zweitkraft belaufen sich auf rd. 3.500,00 € im Monat.

Haushaltsmittel stehen auf dem Produktkonto 243001-431801 zur Verfügung.

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