Stellungnahme:
Den o. a. Beschlussvorschlag mit der
umseitig abgedruckten Begründung gebe ich zur Kenntnis.
Im Hinblick auf die Punkte 1-3 wird
angemerkt, dass
a) aus verkehrsrechtlicher Sicht die
Möglichkeiten, die die StVO zulässt, ausgeschöpft sind und weitere Beschränkungen
des fließenden Verkehrs daher nicht zulässig sind und
b) seitens der Verwaltung in
straßenbaulicher Hinsicht mangels erforderlicher Haushaltsmittel als auch
politischer Beschlüsse keine Möglichkeit besteht, weitergehende Maßnahmen
umzusetzen.
zu
Punkt 4:
Im Hinblick auf die sowohl rechtlich als auch fachlich
umstrittene Möblierung der Fahrbahn liegen im Falle des “Weg zur Mühle”
Messwerte aus dem Jahr 2001 (vor der Möblierung, allerdings nur in Richtung
Seppenser Mühle) und 2003 (nach der Möblierung) vor.
Zusammengefasst gebe ich die
Durchschnittswerte bekannt:
2001 (Richtung Seppenser Mühle): unter 30 km/h 41,3 %
unter
40 km/h 80,3 %
40-50 km/h 17,3 %
50-60 km/h
2,1 %
60-70 km/h
0,3 %
2003 (Richtung Seppenser Mühle) unter
30 km/h 35,0 %
unter
40 km/h 73,0 %
40-50 km/h 21,3 %
50-60 km/h
3,4 %
60-70 km/h
0,5 %
2003 (Richtung Ortsmitte) unter 30 km/h 57,0 %
unter
40 km/h 88,0 %
40-50 km/h
8,8 %
50-60 km/h
0,9 %
60-70 km/h
0,1 %
Aus den Zahlen geht hervor, dass –
zumindest in Richtung Seppenser Mühle – sich keine Verlangsamung des fließenden
Verkehrs erkennen läst.
Für den Bereich der Berliner Straße
liegen zwar Messdaten aus 2003 vor, die jedoch vor und während des Umbaus der
Hamburger Straße erhoben wurden und meines Erachtens nicht aussagekräftig sind.
Es werden im März 2004 noch einmal Daten erfasst, die ich unmittelbar danach
bekannt geben werde.
Ich habe davon abgesehen, detalierten
Zahlen in die DS aufzunehmen, dies wäre zu umfangreich, sie sind aber jederzeit
einsehbar.
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