Stadt Buchholz in der Nordheide

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Bauaufsicht

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
  • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
  • Prüfen der Rettungswege
  • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Bauüberwachung, Bauabnahmen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen

Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

  • Abbruchanzeige
  • Baugenehmigung: Erteilung
  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Buchholz i. d. N.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Michael Hahn
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 427 // 1. OG
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04181 214-423
E-Mail:
Frau D. Sieto
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 421 // 1. OG
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04181 214-420
E-Mail:
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