Stadt Buchholz in der Nordheide

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Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

Allgemeine Informationen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgraben im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes
  • Aufstellung von Autokränen

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Voraussetzungen

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Die Absicherung ist zwingend durch ein geschultest Verkehrssicherungspersonal durchzuführen (Schulung nach MVAS/RSA).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • schriftlicher Antrag, (Öffnen über Speichern, Öffnen mit Adobe Acrobat Reader)
  • Regelplan / Verkehrszeichenplan
  • Schulungsnachweis einer Schulung nach MVAS/RSA des Verkehrssicherers
  • eventuell Umleitungsplan, Lageplan
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:10,20 EUR - 767,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: mindestens 14 Werktage
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 14 Werktage vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Die Antragsunterlagen sind vollständig einzureichen.

Was sollte ich noch wissen?

Baustelleninformationen für den Landkreis Harburg erhalten Sie im Baustellenatlas.

Für Niedersachsen können Informationen im Internet auf den folgenden Seiten abgefragt werden:


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr M. Krohn
Abteilungsleitung VerkehrsbehördeRathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 120 // 1. OG
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04181 214-260
E-Mail: E-Mail:
Herr J. Janz
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 119 // 1. OG
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04181 214-542
E-Mail: E-Mail:
Herr T. Kluth
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 120A // 1. OG
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04181 214-543
E-Mail: E-Mail:
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