Haben Sie das Betriebserlaubnis-Dokument für Ihr zulassungsfreies Fahrzeug (z. B. Kleinkraftrad, Anhänger für Sportgeräte, Arbeitsmaschinen wie Radlader / Stapler...) verloren und benötigen nun Ersatz?
Auch zulassungsfreie Fahrzeuge (Fahrzeuge, die keine Zulassung benötigen), dürfen nicht ohne amtliche Genehmigung und ein entsprechendes Nachweisdokument, aus dem die technischen Daten und eventuelle Beschränkungen hervorgehen, am Verkehr teilnehmen.
An Stelle der Zulassungsbescheinigung tritt bei diesen Fahrzeugen das Betriebserlaubnis-Dokument. Dies kann
- eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("Certificat of Conformity, CoC")
- eine Allgemeinde Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbudnesamtes ("ABE")
- ein Gutachten des TÜV oder der DEKRA zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FG oder Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO mit Siegel Vermerk der Zulassungsbehörde, dass die Betriebserlaubnis erteilt wurde
sein.
Es gibt in Deutschland keine einheitliche Form, die für ein Betriebserlaubnis-Dokument vorgeschrieben ist (anders als die Zulassungsbescheinigung, die immer nach dem gleichen Muster ausgestellt ist). Wenn Sie der Meinung, sind, Sie haben das Dokument verloren, suchen Sie gründlich und schauen Sie in Ihren Fahrzeugdokumenten, ob Sie ein Dokument finden, auf das die aufgelistete Beschreibung passen könnte.
Als Hilfestellung haben wir hier Beispiele abgebildet:
Wenn Sie Zweifel haben: An einem der Standorte des BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten) erhalten Sie Auskunft, ob es sich um die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges handelt.
Wenn Sie die Betriebserlaubnis tatsächlich verloren haben, geben Sie an einem der Standorte des BürgerService eine Verlusterklärung an Eides statt zu Protokoll. Sie müssen dafür mit dem Kaufvertrag / der auf Ihren Namen ausgestellten Rechnung nachweisen, dass Sie Eigentümer des Fahrzeuges sind. Unten finden Sie auch einen Vordruck, den Sie zu Hause schon ausfüllen und unterschrieben mitbringen können.
Im BürgerService wird Ihnen dann auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie sich entweder
- ein Ersatz-Betriebserlaubnisdokument beim Fahrzeughersteller ausstellen lassen können oder
- wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder es sich um ein Einzelfahrzeug handelt, ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO beim amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV erstellen lassen können.
Die vom Hersteller ausgestellte Ersatz-Betriebserlaubnisdokument brauchen Sie hier nicht mehr vorzulegen (es sei denn dass das Fahrzeug nachträglich verändert, zum Beispiel gedrosselt, wurde).
Das Gutachten nach § 21 StVZO des TÜV müssen Sie im BürgerService vorlegen, damit die Betriebserlaubnis erteilt werden kann (dies ist Aufgabe der Zulassungsbehörde).
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