Stadt Buchholz in der Nordheide

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KFZ-Zulassung: Ausstellung einer Ersatz-Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge

Allgemeine Informationen

Haben Sie das Betriebserlaubnis-Dokument für Ihr zulassungsfreies Fahrzeug (z. B. Kleinkraftrad, Anhänger für Sportgeräte, Arbeitsmaschinen wie Radlader / Stapler...) verloren und benötigen nun Ersatz?

Auch zulassungsfreie Fahrzeuge (Fahrzeuge, die keine Zulassung benötigen), dürfen nicht ohne amtliche Genehmigung und ein entsprechendes Nachweisdokument, aus dem die technischen Daten und eventuelle Beschränkungen hervorgehen, am Verkehr teilnehmen.

An Stelle der Zulassungsbescheinigung tritt bei diesen Fahrzeugen das Betriebserlaubnis-Dokument. Dies kann

  • eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("Certificat of Conformity, CoC")
  • eine Allgemeinde Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbudnesamtes ("ABE")
  • ein Gutachten des TÜV oder der DEKRA zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FG oder Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO mit Siegel Vermerk der Zulassungsbehörde, dass die Betriebserlaubnis erteilt wurde

sein.

Es gibt in Deutschland keine einheitliche Form, die für ein Betriebserlaubnis-Dokument vorgeschrieben ist (anders als die Zulassungsbescheinigung, die immer nach dem gleichen Muster ausgestellt ist). Wenn Sie der Meinung, sind, Sie haben das Dokument verloren, suchen Sie gründlich und schauen Sie in Ihren Fahrzeugdokumenten, ob Sie ein Dokument finden, auf das die aufgelistete Beschreibung passen könnte.

Als Hilfestellung haben wir hier Beispiele abgebildet:


Wenn Sie Zweifel haben: An einem der Standorte des BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten) erhalten Sie Auskunft, ob es sich um die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges handelt.

Wenn Sie die Betriebserlaubnis tatsächlich verloren haben, geben Sie an einem der Standorte des BürgerService eine Verlusterklärung an Eides statt zu Protokoll. Sie müssen dafür mit dem Kaufvertrag / der auf Ihren Namen ausgestellten Rechnung nachweisen, dass Sie Eigentümer des Fahrzeuges sind. Unten finden Sie auch einen Vordruck, den Sie zu Hause schon ausfüllen und unterschrieben mitbringen können.

Im BürgerService wird Ihnen dann auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der Sie sich entweder

  • ein Ersatz-Betriebserlaubnisdokument beim Fahrzeughersteller ausstellen lassen können oder
  • wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder es sich um ein Einzelfahrzeug handelt, ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO beim amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV erstellen lassen können.

Die vom Hersteller ausgestellte Ersatz-Betriebserlaubnisdokument brauchen Sie hier nicht mehr vorzulegen (es sei denn dass das Fahrzeug nachträglich verändert, zum Beispiel gedrosselt, wurde).

Das Gutachten nach § 21 StVZO des TÜV müssen Sie im BürgerService vorlegen, damit die Betriebserlaubnis erteilt werden kann (dies ist Aufgabe der Zulassungsbehörde).

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Kaufvertrag / auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, falls ein solches Dokument ausgestellt wurde

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
Welche Gebühren fallen an?
 

Die Gebühr ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die hier nicht alle dargestellt werden können. Wenn Sie Fragen zur Gebühr haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten).

Rechtsgrundlage

§§ 3, 4 Fahrzeugzulassungsverordnung, § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung

Was sollte ich noch wissen?

Die Meldebescheinigung zum Reisepass wird nur dann benötigt, wenn das Meldeprogramm nicht funktioniert.

Schließen Sie bitte, bevor Sie zu uns kommen, aus, dass das Betriebserlaubnis-Dokument von der Polizei aufgrund eines Fahrzeugmangels eingezogen wurde (insbesondere Kleinkrafträder, Mofa / Roller). Ist das Dokument durch die Polizei eingezogen worden, können Sie es sich im BürgerService Winsen abholen, wenn Sie mit einem Gutachten des TÜV nachweisen, dass das Fahrzeug wieder mangelfrei ist.

Tipp: Kaufen Sie nie ein Fahrzeug, zu dem Ihnen der Verkäufer kein Betriebserlaubnis-Dokument aushändigen kann! Es ist Sache des letzten Halters, also i. d. R. des Verkäufers, sich ein Ersatz-Dokument zu beschaffen!


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Harburg
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService WinsenStandort anzeigen
Kreisverwaltung Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 693-800
Telefax: 04171 693-99833
E-Mail:

Besuch nur nach Terminvereinbarung:

Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de

Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.


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KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-HittfeldStandort anzeigen
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
An der Reitbahn 6
21218 Seevetal
Telefon: 04171 693-800
Telefax: 04171 693-99832
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Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.


Angaben zur Barrierefreiheit:
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KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.Standort anzeigen
Landkreis Harburg Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.
Innungsstraße 6
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04171 693-800
Telefax: 04171 693-99831
E-Mail: Homepage: htt­ps://ter­min.­land­kreis-har­bur­g.de

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