Durch die Ummeldung wird die Änderung der Gewerbetätigkeit oder die Änderung des Betriebssitzes innerhalb der Gemeindegrenzen angezeigt.
Durch die Gewerbeummeldung wird die Änderung der Betriebstätigkeit oder des Betriebssitzes im Gewerberegister eingetragen. Die Ummeldebescheinigung wird ausgestellt. Alle anderen zuständigen Behörden werden benachrichtigt.
Rechtliche Grundlage
Gemäß § 14 Abs.1 Gewerbeordnung hat die Ummeldung gleichzeitig mit der Änderung zu erfolgen.
Verlauf
Die Ummeldung sollte möglichst persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person mündlich im Rathaus vorgenommen werden. Eine schriftliche Ummeldung kann auch erfolgen.
Mitzubringen
Ein gültiger Persoanalausweis oder Reisepass ist vorzulegen, zusätzlich benötigen Ausländer eine Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit. Bevollmächtigte benötigen zusätzlich eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht und sollen neben ihrem auch den Personalausweis der gewerbetreibenden Person vorlegen.
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