Wer als Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe (d.h. mit Niederlassung in Deutschland) betreiben will, ohne eine deutsche Handwerksmeisterprüfung oder eine ihr gleichwertige Prüfung im Sinne von § 7 Abs. 2 und 2a Handwerksordnung (HwO) erfolgreich abgelegt zu haben, benötigen eine Ausnahmebewilligung. Neben der allgemeinen Regelung des § 8 HwO besteht aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben für Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz eine besondere Regelung in § 9 HwO.
Eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle besteht nur im Zusammenhang mit Niederlassungsvorgängen, nicht im Fall einer grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen ohne Niederlassung in Deutschland. Hier ist ein Anzeigeverfahren nach §§ 7 ff. EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) vorgesehen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in den Leistungen:
- Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
- Handwerksrolle: Erteilung - Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
Facebook
Sie verlassen das Angebot von buchholz.de und rufen Inhalte auf Servern von Facebook ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Indem Sie auf Ja klicken, geben Sie im Sinne des Art. 6 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung in die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Der Zweck der Fanpage ist die Verbreitung von Informationen und Nachrichten aus und über die Stadt Buchholz, der sich auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 lit. f DSGVO stützt.
Die Stadt Buchholz speichert zu keiner Zeit personenbezogene Daten der Fans. Die von Ihnen auf unserer Fanpage eingegebenen Daten wie z.B. Kommentare, Videos oder Bilder, werden von der Stadt Buchholz zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben.
Die Stadt Buchholz hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Facebook. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Facebook Ihre Profildaten nutzt und/oder an Dritte weitergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen. Lesen Sie dazu bitte Abschnitt "VII Social Media" in unserer Datenschutzerklärung.
Wechseln Sie nur zu Facebook, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten akzeptieren. Informieren Sie sich gegebenenfalls über die bereitgestellten Quellen. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Daten gegebenenfalls an Facebook zu übermitteln.