Für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage des Landkreises Harburg muss jeder Beitragspflichtige einen einmaligen Beitrag zahlen. Mit der Zahlung des Kanalbaubeitrages wird der wirtschaftliche Vorteil abgegolten, den der Beitragspflichtige durch die Verlegung des öffentlichen Schmutzwasserkanal hat.
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, bzw. Erbbauberechtigter des Grundstücks ist. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum zahlen die Wohnungs- und Teileigentümer nur für ihren Miteigentumsanteil.
Der Kanalbaubeitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zu zahlen. Bei Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit, den Beitrag zu stunden, bzw. in Raten zu zahlen.
Die Höhe des Beitrages hängt in der Regel von der Grundstücksgröße, der Zahl der Vollgeschosse und vom Beitragssatz ab. Rechtsgrundlage ist die Abwasserabgabensatzung. In der Abwasserabgabensatzung wird geregelt, welche Grundstücksfläche und welche Zahl der Vollgeschosse im Einzelfall anzuwenden ist.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie mehr Informationen benötigen, da wir Ihnen hier nur einen groben Überblick vermitteln können. Wir geben Ihnen dann gerne weitere Auskünfte.
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