Der Bearbeitungsstatus des Kinderreisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
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Kinderreisepass Statusabfrage
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Reisepass beantragt wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpartner/in
Stadt Buchholz in der Nordheide | |
Rathausplatz 1 21244 Buchholz Telefon: 04181 2140 Telefax: 04181 31683 E-Mail: stadtverwaltung@buchholz.deHomepage: www.buchholz.de | Montag: Von 08 bis 12 Uhr Dienstag: Von 08 bis 12 Uhr Donnerstag: Von 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr Freitag: Von 08 bis 12 Uhr |
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