Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder und Pkw nach dem Hubraum, für alle anderen Fahrzeuge nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Für Pkw, Wohnmobile und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend.
Bei Personenkraftwagen sind für die Beurteilung der Schadstoffemissionen und der Kohlendioxidemissionen, für die Beurteilung als schadstoffarm und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art die Feststellungen der Zulassungsbehörden (Straßenverkehrsamt) verbindlich. Die Zulassungsbehörden entscheiden auch über die Einstufung eines Fahrzeugs in Emissionsklassen.
Bei Anmeldung eines Fahrzeuges ist grundsätzlich eine Ermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. Die Zulassungsbehörde übermittelt die für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer notwendigen Daten an das Hauptzollamt Hannover in Lüneburg. Über die Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie dann einen Bescheid vom Hauptzollamt.
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