Neben der Architektenliste führt die zuständige Stelle eine Liste der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister.
- Architektinnen/Architekten,
- Innenarchitektinnen/Innenarchitekten,
- Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten,
- Stadtplanerinnen/Stadtplaner und
- Berufsgesellschaften,
die keinen Wohnsitz bzw. keine berufliche Niederlassung in Deutschland haben und hier auch nicht dauerhaft Dienstleistungen erbringen, müssen die erstmalige Erbringung von berufsspezifischen Leistungen bei der zuständigen Stelle anzeigen und sich eintragen lassen.
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