- den Schutz des Bürgers und der Unternehmen vor unrichtigen Messungen im Geschäftsleben,
- Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch richtiges Messen,
- Harmonisierung des Messwesens durch Mitarbeit in den zuständigen Gremien und
- Förderung der messtechnischen Kompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen.
Geprüft und geeicht werden u. a. Waagen, Mineralölzähler, Taxameter sowie Verbrauchszähler für Gas, Elektrizität, Wasser und Wärme.
Weiterhin überwacht die Eichverwaltung die richtige Füllmenge von Fertigpackungen und geht auch gegen so genannte Mogelpackungen vor, die eine größere Füllmenge vortäuschen.
- im Umweltschutz durch die Kontrolle von Abgasmessgeräten,
- im Arbeitsschutz durch die Überprüfung von Schallpegelmessern,
- bei amtlichen Messungen durch die Kontrolle z. B. von Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten, Rotlichtüberwachungsanlagen und Atemalkoholmessgeräten
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