Vor Ablauf des Personalausweises muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, muss für die Übergangszeit ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
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Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
- Gebühr:13,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle - Gebühr:37,00 EUR
Antragsteller ab 24 Jahren - Gebühr:30,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat - Gebühr:22,80 EUR
Antragsteller unter 24 Jahren
Welche Fristen muss ich beachten?
- Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre - Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Ansprechpartner/in
Fachdienst 20.02 - Bürgerbüro | |
Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214228 E-Mail: buergerbuero@buchholz.de | Montag: 8 bis 16 Uhr |
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