Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.
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Personalausweis Ausstellung vorläufig
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Personalausweis (wenn noch vorhanden)
- Reisepass
- Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
- Heiratsurkunde bei verheirateten antragstellenden Personen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm)
- im Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
bei Verlust
- Vorlage einer Verlustanzeige
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:10,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter mit zuvor ausgestellter Vollmacht möglich.
Ansprechpartner/in
Herr Heiko Schmidt | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 032 - Büro des Fachdienstleiters Bürgerbüro // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-220 Telefax: 04181 214-8220 E-Mail: heiko.schmidt@buchholz.de
| |
Frau Sabine Brieger | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer Bürgerbüro // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-226 Telefax: 04181 214-8226 E-Mail: sabine.brieger@buchholz.de | |
Frau Frauke Gärtner | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer Bürgerbüro // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-223 Telefax: 04181 214-8223 E-Mail: frauke.gaertner@buchholz.de | |
Frau Nadine Schrader | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer Bürgerbüro // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-221 Telefax: 04181 214-8221 E-Mail: nadine.schrader@buchholz.de | |
Frau N. Theile | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer Bürgerbüro // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-224 Telefax: 04181 214-8224 E-Mail: nicole.theile@buchholz.de | |
Herr Christian Wolf | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer Bürgerbüro // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-222 Telefax: 04181 214-8222 E-Mail: christian.wolf@buchholz.de |
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