Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
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Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
Stadt Buchholz in der Nordheide | |
Rathausplatz 1 21244 Buchholz Telefon: 04181 2140 Telefax: 04181 31683 E-Mail: stadtverwaltung@buchholz.deHomepage: www.buchholz.de | Montag: Von 08 bis 12 Uhr Dienstag: Von 08 bis 12 Uhr Donnerstag: Von 08 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr Freitag: Von 08 bis 12 Uhr |
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