- Todesbescheinigung (bei Erstbeurkundung),
- Urkunden bzw. andere Unterlagen, aus denen sich die direkte Verwandschaft ergibt,
- Unterlagen, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen.
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Sterbeurkunde Ausstellung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Für die erste Urkunde 10,00 €;
Für jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang 5,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Sterbeurkunde kann bis max. 30 Jahre nach dem Tod der Person ausgestellt werden.
Ansprechpartner/in
Herr Christian Päsler | |
Standesamt der Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 4 Kirchenstraße 12 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-245 Telefax: 04181 214-8245 E-Mail: standesamt@buchholz.de oder christian.paesler@buchholz.de | |
Frau Patricia Ruff | |
Standesamt der Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 3 Kirchenstraße 12 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-248 Telefax: 04181 214-8248 E-Mail: standesamt@buchholz.de oder p.ruff@buchholz.de | |
Herr J. Pusch | |
Standesamt der Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 1 Kirchenstraße 12 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-242 Telefax: 04181 214-8242 E-Mail: standesamt@buchholz.de oder j.pusch@buchholz.de | |
Herr Philipp Wilke | |
Standesamt der Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 2 Kirchenstraße 12 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-246 Telefax: 04181 214-8246 E-Mail: standesamt@buchholz.de oder philipp.wilke@buchholz.de |
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