Stadt Buchholz in der Nordheide

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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Festumzüge, Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr M. Krohn
Abteilungsleitung VerkehrsbehördeRathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 120 // 1. OG
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04181 214-260
E-Mail: E-Mail:
Herr J. Janz
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 119 // 1. OG
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04181 214-542
E-Mail: E-Mail:
Herr T. Kluth
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 120A // 1. OG
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon: 04181 214-543
E-Mail: E-Mail:
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