Stadt Buchholz in der Nordheide

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Wählbarkeitsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Ansprechpartner/in
Stadt Buchholz in der Nordheide
Rathausplatz 1
21244 Buchholz
Telefon: 04181 2140
Telefax: 04181 31683
E-Mail: Homepage: ww­w.­buch­holz.de
Montag:
Von 08 bis 12 Uhr
Dienstag:
Von 08 bis 12 Uhr
Donnerstag:
Von 08 bis 12 Uhr
und 16 bis 18 Uhr
Freitag:
Von 08 bis 12 Uhr 
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