Wohngeld gibt es für Wohnungseigentümer und Mieter.
Lastenzuschuss gibt es für Eigentümer
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- eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
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- einer Kleinsiedlung
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- einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
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- einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsanteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann
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- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts und für
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- Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung bzw. auf Übertragung oder Einräumung eines Erbbaurechts haben.
Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.
Mietzuschuss gibt es für:
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- Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
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- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
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- Bewohner eines Heimes
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- mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
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- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ( drei oder mehr Wohnungen ), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause wohnen
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- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann
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- Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist
Eine Wohngeldberechnung können Sie hier durchführen:
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