Buchholz (hh/ein). Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern vom vergangenen Dienstag wird der Lockdown bis Ende Januar verlängert. Das hat Auswirkungen auf den Betrieb von Kitas. So werden landesweit die Kindertageseinrichtungen geschlossen, bieten aber eine Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder an, die normalerweise betreut werden. Diese Regelung tritt voraussichtlich zum 11. Januar in Kraft. Vor diesem Hintergrund verständigten sich Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse und die Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Parteien in einer Videokonferenz darauf, ab dem 11. Januar bis zum Ende der pandemiebedingten Schließung keine Krippengebühren zu erheben und bereits eingezogene Beträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungszeiten zu erstatten. Lediglich Eltern deren Kinder in der Notbetreuung sind, müssen nach Maßgabe der tatsächlichen Inanspruchnahme anteilig weiter Gebühren zahlen. Der entsprechende Ratsbeschluss wird voraussichtlich auf der nächsten Sitzung nachgeholt.
Auch auf die Schulen des Landes wirken sich die Beschlüsse aus. In einer Pressemitteilung fasst Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne die Maßnahmen für die Bildungseinrichtungen zusammen. Danach sind für die Zeit nach den Weihnachtsferien ab "dem 11. Januar bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar vorgesehen:
1.) Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches (Grund- und Förderschulen) wechseln für eine Woche vom 11.01.-15.01. ins Distanzlernen nach Szenario C und im Anschluss vom 18.01.-29.01. in den Wechselunterricht nach Szenario B. In allen drei Wochen wird an den Schulen Notbetreuung angeboten.
2.) Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden zwischen dem 11.01. und 29.01. in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
3.) Die Sekundarbereiche I und II (Schuljahrgänge 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10, sowie 11 und 12) wechseln komplett ins Distanzlernen nach Szenario C.
4.) Die Berufsbildenden Schulen wechseln ebenfalls grundsätzlich ins Distanzlernen nach Szenario C. Es kann für einzelne Bildungsgänge oder Klassen aber auch Ausnahmen geben, wenn Präsenz zeitweise zwingend erforderlich ist, zum Beispiel bei Abschlussklassen.
5.) Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C."
Facebook
Sie verlassen das Angebot von buchholz.de und rufen Inhalte auf Servern von Facebook ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Die Stadt Buchholz speichert zu keiner Zeit personenbezogene Daten der Fans. Die von Ihnen auf unserer Fanpage eingegebenen Daten wie z.B. Kommentare, Videos oder Bilder, werden von der Stadt Buchholz zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben.
Die Stadt Buchholz hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Facebook. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Facebook Ihre Profildaten nutzt und/oder an Dritte weitergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen.
Wechseln Sie nur zu Facebook, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind und die genannten Risiken in Kauf nehmen möchten. Informieren Sie sich gegebenenfalls über die bereitgestellten Quellen. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Daten gegebenenfalls an Facebook zu übermitteln.