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Entwässerungsanträge
Entwässerungsanträge
Abwasserbeseitigung
Allgemeine Informationen
Für den Anschluss an die öffentliche Schmutz- und Regenwasserkanalisation und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.
Die Stadt Buchholz i.d.N. hat in ihrer Abwasserbeseitigungssatzung Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Abwasserbeseitigung zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sich auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht.
Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die öffentliche Regenwasserkanalisation bedarf einer Entwässerungsgenehmigung.
Bei privaten Hausanschlüssen wenden Sie sich bitte an Herrn Jens Nemitz und bei gewerblichen Anschlüssen (Indirekteinleiter) an Herrn Remo Rauber.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Was sollte ich sonst noch wissen?
Änderungen
- an der Grundstücksentwässerungsanlage,
- an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
- am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.
Die direkte Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis). Der Zuständigkeitsbereich obliegt dem Landkreis Harburg, Abteilung:
Boden / Luft / Wasser
Den erfoderlichen Antrag auf Einleitungserlaubnis finden Sie hier
Ansprechpartner/in
Herr Remo Rauber | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 606 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-623 Telefax: 04181 214-8623 E-Mail: remo.rauber@buchholz.de Aufgaben: | ![]() |
Herr Jens Nemitz | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 606 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-624 Telefax: 04181 214-8624 E-Mail: jens.nemitz@buchholz.de Aufgaben: |
Ämter / Sachgebiete
50.01.02 Hausanschlußwesen | |
Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-624 | |
50.01.03 Gewerbliches Abwasser | |
Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-623 |
Dokumente
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Abwasserbeseitigungssatzung (134 kB) |
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