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Förderprogramm "Stadtklima Buchholz"
Achtung, wichtiger Hinweis (April 2020): Aufgrund der Coronakrise und den hiermit verbundenen Belastungen des städtischen Haushaltes wurde entschieden, das Förderprogramm Stadtklima Buchholz ab dem 30. April 2020 auszusetzen. Laufende, bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet und zur Auszahlung gebracht, ebenfalls Neuanträge bis zum genannten Datum.
Neuanträge mit Datum ab dem 1.5.2020 können daher leider nicht mehr bearbeitet werden.
Die Entscheidung, ob und wann das Förderprogramm wieder aufgenommen wird, bleibt den städtischen Gremien vorbehalten.
Als Ergebnis der Energie- und CO2-Bilanzierung im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass der Ausstoß an CO2-Emissionen bei privaten Haushalten überproportional groß ist. Das Problem liegt angesichts der vorhandenen rechtlich vorgeschriebenen Energieeinsparungsverordnung (EnEV) nicht bei den Neubauten, sondern erwartungsgemäß bei den älteren Gebäudebeständen. Hier sind insbesondere Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden, betroffen. Die privaten Haushalte besitzen daher im Sinne der Gesamtenergiebilanz ein beträchtliches Energeieinsparvolumen. Im Wesentlichen sind dies die Energieverbräuche durch Wärmeenergie, die zur Heizungs- oder Brauchwassererwärmung benötigt werden. Aber auch die Sanierung älterer Gebäude im Hinblick auf Wärmedämmmaßnahmen an Dächern, Fassaden oder Kellerdecken sowie die Erneuerung von Fenstern stellt eine wirksame Möglichkeit dar, sowohl Energie und CO2 als auch erhebliche Kosten einzusparen.
Förderprogramm "Stadtklima Buchholz"
Der Rat der Stadt Buchholz hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 einstimmig beschlossen, ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung regenerativer Energien aufzulegen. Das Förderprogramm „Stadtklima Buchholz“ läuft seit dem 1. September 2012 und ermöglicht Ihnen, Wohngebäude, die vor 2002 erbaut wurden, durch Energieberatungen oder durch Thermografie/Wärmebilder auf Schwachstellen untersuchen zu lassen und anschließend durch bauliche Maßnahmen auf ein wärmetechnisch höheres Niveau zu bringen. Hierfür stehen Ihnen finanzielle Zuschüsse seitens der Stadt Buchholz i.d.N. zur Verfügung, um Ihre Aufwendungen für Energieberatungen, Thermografie-Untersuchungen und bauliche Sanierungsmaßnahmen bezüglich neuer Fenster, neuer Wärmedämmungen und neuer Heizungsanlagen zu reduzieren.
Dokumente und Formulare
Am Seitenende finden Sie die wichtigsten Dokumente zum Förderprogramm. Dort erhalten Sie Informationen, für welche Maßnahmen Sie welche Zuschüsse beantragen können, welche Unterlagen dafür erforderlich sind sowie die Antragsformulare zur Energetischen Sanierung und Elektromobilität, die Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und mit den entsprechenden Anlagen an die Klimaschutzleitstelle im Rathaus senden oder auch gern direkt vorbei bringen.
WICHTIG: Lesen Sie sich bitte die geltende Förderrichtlinie aufmerksam durch. Mit Abgabe Ihres Antrags erklären Sie sich mit dieser einverstanden.
Energieberatung
Neben den Beratungs- und Zuschussleistungen der Stadt gibt es weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten ganz in Ihrer Nähe. So stehen Ihnen z.B. die kostenlose Energieberatung durch die Verbraucherzentrale Niedersachsen jeden 3. Dienstag eines Monats im Rathaus, die Stadtwerke Buchholz, regionale Energieberater oder auch die „Stabsstelle Klimaschutz“ des Landkreises Harburg für Fragen und Angebote gern zur Verfügung.
Darüber hinaus erhalten Sie unter Informative Links Zugang zu verschiedenen bundesweiten Portalen mit Informationen und weiteren Fördermöglichkeiten rund um das Thema Klimaschutz.
Ansprechpartner/in
Herr David Quinque | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 123 // 1. OG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-525 Telefax: 04181 214-8525 E-Mail: stadtverwaltung@buchholz.de oder david.quinque@buchholz.de |
Dokumente
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Förderrichtlinie "Stadtklima Buchholz" (2019) (969 kB) |
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Förderantrag_energetische Gebäudesanierung (231 kB) |
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Förderantrag_Elektromobilität (136 kB) |
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Fachunternehmererklärung_Gebäudehülle (359 kB) |
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Fachunternehmererklärung_Stromerzeugung (455 kB) |
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Fachunternehmererklärung_Wärmeerzeugung (364 kB) |
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Fachunternehmererklärung_Elektromobilität (159 kB) |
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Regionale Energieberaterliste (749 kB) |
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BAFA_Checkliste Komplettsanierung (121 kB) |
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BAFA_Checkliste Sanierungsfahrplan (120 kB) |
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BAFA_Wärmepumpen mit Prüfnachweis (1 MB) |
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