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Grundstücksentwässerung
Haus- und Grundstücksentwässerung
Allgemeine Informationen
Für Grundstücke, an die der öffentliche Schmutzwasserkanal betriebsfertig herangeführt wurde, ist der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage herzustellen (Anschlußpflicht).
Die Eigentümer der Grundstücke sind für den ordnungsgemäßen Zustand und eine einwandfreie Funktion der Entwässerungsanlage auf dem Grundstück verantwortlich. Bei Grundstücksentwässerungsanlagen von neu geplanten und auch bereits bestehenden Anlagen u.a. folgende Regeln zu beachten:
- Die Schmutzwasserleitungen müssen dicht sein, damit kein Fremdwasser und Wurzeleinwuchs in die Abwasseranlage eindringen kann.
- Tiefliegende Entwässerungsobjekte eines Bauwerks müssen gegen Rückstau gesichert sein (Überflutungsgefahr).
- Es darf kein Regenwasser in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden.
- Regen- und Schmutzwasser sind getrennt abzuleiten (Trennsystem)
- Die Leitungen müssen durch Kontrollschächte und Reinigungsöffnungen zugänglich sein, damit eine Verstopfung nicht gleich zu einer unlösbaren Aufgabe wird.
- Mit den Arbeiten an der Entwässerungsanlage darf erst nach erteilter Genehmigung begonnen werden.
- Der Anschluss von Drainagen ist erst nach erfolgter Genehmigung an die öffentliche Regenwasserkanalisation möglich.
Das gesamte „Regelwerk“ finden Sie in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Buchholz i.d.N.
Hier finden Sie direkte Links:
Ansprechpartner/in
Herr Remo Rauber | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 606 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-623 E-Mail: remo.rauber@buchholz.de Aufgaben: | |
Herr Jens Nemitz | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 606 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-624 E-Mail: jens.nemitz@buchholz.de Aufgaben: |
Dokumente
Abwasserbeseitigungssatzung (134 kB) |
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