Seiten-Inhaltsbereich
Gleichstellungsbeauftragte
Herzlich Willkommen!
Nach dem Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 sind: „Männer und Frauen gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Auch gemäß der Niedersächsischen Verfassung, Art. 3 Abs. 2 Satz 3 ist die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise. Trotz dieser rechtlichen Gleichstellung sind Frauen auch noch heute im täglichen Leben in vielfältiger Weise benachteiligt. Um diese Situationen zu verändern, und um zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beizutragen, wurden die Kommunen und Landkreise gesetzlich verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte zu berufen.
Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
Mädchen und Frauen, aber auch Jungen und Männer können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie:
- Unterstützung oder Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigen
- sich benachteiligt fühlen
- Kontakt zu anderen Gruppen, Initiativen, und Verbänden suchen
- Anregungen geben zur Verbesserung der Situation innerhalb der Mitarbeiterschaft in der städtischen Verwaltung aber auch für die Einwohner der Stadt Buchholz äußern wollen
- Konflikten, aufgrund ihres Geschlechts, ausgesetzt sind
Alle Anliegen werden streng vertraulich behandelt!
Darüber hinaus bin ich
- Ansprechpartnerin für Anfragen und Anregungen im Zusammenhang mit Gleichstellungsfragen
- biete ich Sprechstunden und Beratung an
- werde ich tätig bei geschlechtsbedingten Benachteiligungen am Arbeitsplatz
- pflege ich Kontakte zu Verbänden, Institutionen, Parteien, Unternehmen, Schulen und Gewerkschaften
- setze ich mich ein innerhalb der Verwaltung für die allgemeine Gleichberechtigung
Sie können mich telefonisch, per Fax oder per E-Mail erreichen. Wenn Sie persönlich mit mir Kontakt aufnehmen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.
Frauen, die Schutz vor ihren gewalttätigen Partner suchen, wenden sich bitte an die Buchholzer Polizei:
Telefonnummer 04181/110 oder direkt ans Frauenhaus 01805/296962.
Ansprechpartner/in
Frau Karin Aygün | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 039 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-218 Telefax: 04181 214-8218 E-Mail: Karin.Ayguen@buchholz.de |
Facebook
Sie verlassen das Angebot von buchholz.de und rufen Inhalte auf Servern von Facebook ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Die Stadt Buchholz speichert zu keiner Zeit personenbezogene Daten der Fans. Die von Ihnen auf unserer Fanpage eingegebenen Daten wie z.B. Kommentare, Videos oder Bilder, werden von der Stadt Buchholz zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben.
Die Stadt Buchholz hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Facebook. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Facebook Ihre Profildaten nutzt und/oder an Dritte weitergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen.
Wechseln Sie nur zu Facebook, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind und die genannten Risiken in Kauf nehmen möchten. Informieren Sie sich gegebenenfalls über die bereitgestellten Quellen. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Daten gegebenenfalls an Facebook zu übermitteln.