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Ruhezeiten
Bei der Arbeit im heimischen Garten lassen Rasenmäher, Heckenscheren, Grastrimmer und Co. schnell den Lärmpegel schwellen. Bevor man mit Nachbarn in Streit darüber gerät, wer wann wie lange lärmen darf, lohnt ein Blick in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die dazu ergangenen Verordnungen und Vorschriften. Dort ist festgelegt, dass die Nachtruhe um 22 Uhr beginnt und um 6 Uhr endet. In dieser Zeit ist Krach machen - dazu zählen unter anderem auch laute Musik und (zu) laute Gespräche - verboten. Letzteres gilt grundsätzlich ganztags auch an Sonn- und Feiertagen.
Überdies regelt das BImSchG, dass besonders laute Geräte und Maschinen - zum Beispiel Heckenscheren, Rasenmäher, Bohrer - Sonn- und Feiertags gar nicht und an den anderen Tagen der Woche von 20 bis 7 Uhr nicht benutzt werden dürfen. Noch schärfer sind die Regeln für den Einsatz von Freischneidern, Grastrimmern, Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern. Diese Maschinen dürfen werktags ausschließlich in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Es sei denn, es handelt sich um besonders geräuscharme Maschinen, die ein EU-Eco-Label/Umweltzeichen aufweisen. Dann gelten die Regelungen wie fürs Rasen mähen.
Was tun, wenn sich ein Nachbar oder eine Nachbarin nicht daran hält? Die Verwaltung empfiehlt: Erstmal das Gespräch suchen. Von Angesicht zu Angesicht lassen sich die meisten Nachbarschaftsprobleme lösen. Und wenn die zwischenmenschliche Chemie mal nicht stimmt, vermitteln die Schiedsmänner der Stadt. Grundsätzlich gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme kann viele Konflikte vermeiden.
Sollten alle Stricke reißen, kann es teuer werden. Wer sich nicht an diese Ruhezeiten hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit - und zahlt im Höchstfall bis zu 5000 Euro. Viel Geld für zu viel Lärm zur falschen Zeit. Die Verwaltung appelliert deshalb an die Bürgerinnen und Bürger: „Halten Sie die Ruhezeiten ein!“
Ansprechpartner/in
Frau J. Behnen | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 118 // 1. OG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-272 E-Mail: j.behnen@buchholz.de |
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