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Standesamt
"Hier können Sie sich trauen"
"Heirat und Ehe sind ein zentrales Thema der Menschheitsgeschichte und haben ihren festen Platz in Religion, Recht und Brauchtum.Wurde die Braut einstmals gegen einen Brautschatz der Obhut ihres künftigen Mannes übergeben, so verlangte im Hochmittelalter die Kirche die ausdrückliche Willenserklärung von Braut und Bräutigam. Nach kirchlicher Lehre begründete sogar schon allein die formlose Einigung der Brautleute den Lebensbund. In der Neuzeit gewann die weltliche Obrigkeit zunehmend Einfluss auf das Eherecht, und zuletzt wurde die kirchliche Trauung durch die staatliche Ziviltrauung ersetzt."
Zitiert nach
Trauung und Jawort
Von der Brautübergabe zur Ziviltrauung
Von Prof. Dr. Clausdieter Schott
Standesamtlich heiraten - so lange gibt's das also noch gar nicht: Erst 1874 trat in Deutschland das so genannte Personenstandsgesetz in Kraft. Mit dessen Einführung wurde es den Bürgern möglich, unabhängig von Glauben und Konfession sich auch vor dem Staat das Ja-Wort zu geben. Zuvor wurde in den Kirchenbüchern über das Leben der Menschen - Geburt, Tod und Heirat - Buch geführt. Damit bildet das - nach napoleonischen Vorbild modellierte - Gesetz einen entscheiden Wendepunkt auf dem Weg in den säkularisierten Staat.
Im Raum Buchholz war das Dorf Trelde sozusagen der Vorreiter der Säkularisierung: Hier wurde bereits 1874 das erste standesamtliche Buch geführt. Ab 1881 wurden Geburten, Todesfälle und Eheschließungen auch in Seppensen erfasst. In Buchholz selbst wurden erst 1887 zum ersten Mal standesamtliche Eintragungen gemacht.
Die Ehe (althochdeutsch: Lebensgemeinschaft nach Sitte und Gesetz) wurde durch das Personenstandsgesetz unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Seit 1874 ist die Norm mehrfach reformiert worden. Und seit 2001 gibt es das Lebenspartnerschaftsgesetz. Danach können auch gleichgeschlechtliche Paare Lebenspartnerschaften eingehen.
Eheschließungen - oder etwa die Beweisführung, dass ein Paar auch tatsächlich verheiratet ist - können sehr komplexe Ausmaße annehmen. Etwa dann, wenn Bundesbürger bereits mehrere Ehen hinter sich haben oder wenn sie ausländische Mitbürger heiraten wollen. Im Zweifel sollten heiratswillige deshalb rechtzeitig das Standesamt kontaktieren. Hin müssen sie eh, um ihre Eheschließung anzumelden. Dabei reicht es übrigens nicht, nur den Personalausweis dabei zu haben. Abstammungsurkunde, Familienbuch oder auch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil können schon sehr hilfreich sein. Im Zweifel gilt der Grundsatz: Wer alle personenbezogenen Dokumente mitbringt, erspart sich Lauferei.
In der Regel werden Ehen in Buchholz im Trauzimmer geschlossen. Buchholz hat gleich vier davon: Heiratswillige können sich im Standesamt, im Sniers Hus in Seppensen, in der Dibberser Mühle oder im Heimatmuseum in Sprötze trauen lassen. Trauungen im Sniers Hus können in den Monaten Mai bis September und im Heimatmuseum in den Monaten von Oktober bis April an Freitagen und am jeweils 2. Sonnabend eines Monats durchgeführt werden. Die Dibberser Mühle steht ganzjährig zur Verfügung. Auch hier kann an Freitagen und am jeweils 2. Sonnabend eines Monats getraut werden.
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Standesamt der Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 3 // EG Kirchenstraße 12 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-248 Telefax: 04181 214-8248 E-Mail: standesamt@buchholz.de oder p.ruff@buchholz.de | |
Frau M. Höhne | |
Standesamt der Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 2 // EG Kirchenstraße 12 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-242 Telefax: 04181 214-8242 E-Mail: standesamt@buchholz.de oder m.hoehne@buchholz.de |
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