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Steuern
Informationen zu Steuern der Stadt Buchholz
Was sind Steuern?
Steuern sind Geldleistungen ohne eine Gegenleistung zur Finanzierung des Gemeinwesens. Von der Stadt Buchholz i.d.N. werden die Grundsteuern A und B, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer erhoben. Aus wirtschaftlichen Gründen und der Umwelt zu Liebe werden die Grund- und Hundesteuer mittels Dauerbescheid festgesetzt. Sie erhalten somit nur noch in Ausnahmefällen einen Steuerbescheid. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich die Besteuerungsgrundlagen (Eigentümerwechsel, Steueranpassungen etc.) ändern. Ein Informationsblatt liegt an der Information für Sie bereit.
Wer tut was?
Bescheide über
- die Grundsteuer A,
- die Grundsteuer B,
- die Gewerbesteuer,
- die Hundesteuer und
- die Vergnügungssteuer
werden hier erteilt.
Gewerbeanmeldungen, Gewerbeabmeldungen oder Gewerbeummeldungen werden im Bürgerbüro rechts neben der Information sowie vom Fachdienst Ordnung und Gewerbe im 1. Obergeschoss bearbeitet.
Die Grundlagenbescheide für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer erhalten Sie vom Finanzamt Buchholz in der Bürgermeister-Adolf-Meyer-Straße 5.
Hundesteuermarken erhalten Sie im Bürgerbüro. Dort werden auch die Anmeldungen und Abmeldungen Ihres Hundes bearbeitet.
Bei Fragen erreichen Sie uns zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Ansprechpartner/in
Herr D. Einecke | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 416 // 1. OG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-660 Telefax: 04181 214-8660 E-Mail: d.einecke@buchholz.de | |
Herr Shawn Millanowski | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 401 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-251 Telefax: 04181 214-8251 E-Mail: shawn.millanowski@buchholz.de | |
Herr Dirk Bonhage | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 401 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-252 Telefax: 04181 214-8252 E-Mail: dirk.bonhage@buchholz.de |
Dokumente
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Informationen Dauerbescheid (247 kB) |
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