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Landschaftsplanung
Das Aufgabengebiet der Landschaftsplanung hat viele Facetten. Wird zum Beispiel ein Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet erstellt, ist es Aufgabe der Landschaftsplanung, den dazugehörenden Umweltbericht insbesondere mit den Schwerpunkten Naturschutz, Landschaftsbild, Wald zu erarbeiten. Dies bedeutet, es ist zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Landschaft zu machen. Im nächsten Schritt sind die erheblichen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild, die sog. Eingriffe, zu erarbeiten. Daraus werden dann entsprechenden Kompensationsmaßnahmen, die zum gleichartigen oder gleichwertigen Ersatz der verlorengegangenen ökologischen Funktionen erforderlich sind, abgeleitet.
Werden Waldflächen für eine Bebauung beansprucht, muss auch hierfür flächenmäßig und ökologisch Ersatz durch Neuaufforstung und ggf. auch Waldaufwertungsmaßnahmen geschaffen werden.
Außerdem soll die Stadt Buchholz eine Stadt im Grünen bleiben - das heißt, das neue Baugebiet soll sich durch landschaftsgerechte Gehölzpflanzungen an den Siedlungsrändern oder durch Baumpflanzungen an den neuen Straßen in die Umgebung einfügen.
Im Bereich Landschaftsplanung werden auch Fragen zu Pflanz- und Erhaltungsgeboten, die sich aus Bebauungsplänen ergeben, beantwortet.
Die Stadt Buchholz ist Besitzerin von etwa 130 Hektar Wald. Diese werden im Bereich Landschaftsplanung betreut. Um die fchgerechte und nachhaltige Pflege dieser Waldflächen dauerhaft sicherstellen zu können, ist die Stadt Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft Forstverband Jesteburg.
Im Stadtgebiet von Buchholz liegen mehrere Schutzgebiete. Federführende Behörde für diese beiden Arten von Schutzgebieten (Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete) ist die Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg. Eine Übersichtskarte mit Darstellung der Schutzgebiete im Landkreis Harburg finden Sie hier und unter den beiden Oberbegriffen:
- der Brunsberg: dieses Schutzgebiet mit einer Größe von ca. 60 Hektar liegt vollständig im Stadtgebiet.
- die Lüneburger Heide: Der Bereich um die Ortschaft Holm ist Teil des insgesamt knapp 23.480 Hektar großen Schutzgebiets.
- Teile des Natur- und Landschaftsschutzschutzgebietes Estetal leigen auf Buchholzer Gebiet.
- Die Seeve ist Naturschutzgebiet, auch hiervon liegen Teile im Buchholzer Gebiet.
Natura 2000-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, FFH-Gebiete)
- Seeve
- Estetal (teilweise)
- Klecker Wald
- Rosengarten, Kiekeberg, Stuvenwald
- Lohbergen, Höllental und angrenzende Flächen
- Seppenser Bach, Steinbach und angrenzende Teilräume
- Estetal
Auch der Artenschutz ist - soweit es nicht Aufgabe der Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg ist - ein immer wichtigeres Thema, denken Sie nur an den dramatischen Rückgang unserer heimischen Wildinsekten.
Hier finden unsere Nützlinge zumindest Teillebensräume© Stadt Buchholz in der Nordheide
Ansprechpartner/in
Herr Thomas Söller | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 123 // 1. OG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-527 E-Mail: thomas.soeller@buchholz.de |
Externe Behörde
Landkreis Harburg | |
Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: 04171 6930 Telefax: 04171 69399100 E-Mail: buergerservice@lkharburg.deHomepage: http://www.landkreis-harburg.de | Bürgerservice Winsen Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr * (*außer am Osterwochenende und Heiligabend sowie Silvester) Terminabsprachen / Telefonische Erreichbarkeiten: Mo - Do 08:30 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr |
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