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Lärmaktionsplan, 1. und 2. Stufe
Zu Beginn dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema, weiter unten finden Sie öffentlich ausgelegte Planunterlagen und Erläuterungen.
Umgebungslärmrichtlinie, Strategische Lärmkarten, Lärmaktionplan... was ist das?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) gibt vor, dass die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten
- „strategische Lärmkarten" erstellen,
- die Öffentlichkeit informieren,
- und bei Bedarf „Lärmaktionsaktionspläne" aufstellen.
Alle genannten Aufgaben sind zunächst in zwei Umsetzungsstufen umzusetzen; später sollen die Karten und Aktionspläne dann alle 5 Jahre aktualisiert werden.
- In der ersten Umsetzungsstufe sind u. a. Hauptstraßen (Bundesstraßen) mit mehr als 6 Mio. Fahrten im Jahr (entspricht ca. 16.438 Fahrten am Tag) sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr zu erfassen und zu bewerten.
- Ab der zweiten Umsetzungsstufe sind es Hauptstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrten im Jahr (ca. 8.219 Kfz/Tag) bzw. Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.
Die EU-Richtlinie
Die genannte Richtlinie führte nach Inkrafttreten zu erheblicher öffentlicher Kritik. Für Menschen, die unter teilweise gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen leiden, führt die Umsetzung dieser Richtlinie zumindest kurzfristig zu keinen konkreten Verbesserungen. Dennoch ist davon auszugehen, dass Lärmaktionspläne mittelfristig eine ähnliche Bedeutung erlangen werden wie bspw. Flächennutzungspläne oder Nahverkehrspläne: Sie können zumindest einen groben Überblick ermöglichen, wo der größte Handlungsbedarf besteht. Zudem ist absehbar, dass die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zukünftig häufiger davon abhängig gemacht werden wird, dass die Betroffenheit in Lärmkarten und Lärmaktionsplänen dokumentiert ist.
Sachstand 1. Stufe: Lärmkarten fertig, Lärmaktionsplanes vom Rat beschlossen
In Niedersachsen wurden die Lärmkarten im Jahr 2009 fertig gestellt. Sie sollen nun kurzfristig an die EU-Kommission weitergeleitet werden. Die wesentliche Erkenntnis, die sich aus den Lärmkarten (und den zugehörigen Statistiken) ergibt, ist die, dass in der Stadt Buchholz i.d.N. die Auslösewerte zur Aufstellung eines Lärmsaktionsplans deutlich überschritten werden. Nach Auffassung des Landes Niedersachsen haben die Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn folgende Auslösewerte erreicht werden:
- Lärmbelastungen von mehr als 60 bzw. 70 dB(A) (Tag/Nacht),
- bei Betroffenheit von mehr als 50 Einwohnern,
- auf mehr als 1 qkm Fläche.
(Die Auslösewerte entsprechen weitgehend den heute gültigen Grenzwerten für die Lärmsanierung.)
Aus den Lärmkarten und den zugehörigen Statistiken lässt sich ableiten, dass in Buchholz schon in der ersten Umsetzungsstufe ca. 595 Einwohner auf ca. 11 qkm Fläche von Lärmbelastungen oberhalb der o.g. Auslösewerte betroffen sind. Demnach ist die Stadt Buchholz i.d.N. gem. der o.g. EU-Richtlinie verpflichtet, bereits in der 1. Umsetzungsstufe einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der vorliegende Entwurf eines Lärmaktionsplanes lehnt sich weitgehend an den „Musteraktionsplan" des Landes Niedersachsen an. Er enthält im Wesentlichen eine Auflistung von bereits umgesetzten bzw. in Planung befindlichen Maßnahmen, die u. a. auch dem Lärmschutz dienen. Der Lärmaktionsplan ist am 23.11.2010 vom Rat der Stadt Buchholz i.d.N. beschlossen und über das Land Niedersachsen an die EU-Kommission weitergeleitet worden.
Sachstand 2. Stufe: Stadt Buchholz nimmt von der Erstellung der 2. Stufe Abstand
Gemäß Schreiben des Niedersächsischen Umweltministeriums kann nur von den Kommunen vor Ort über die Notwendigkeit eines Lärmaktionsplans entschieden werden. Mit Schreiben vom Oktober 2013 hat die Stadt den MU darüber informiert, dass die Stadt Buchholz von der Erstellung der 2. Stufe absieht.
Folgende Gründe waren hierbei von Bedeutung:
Im Bereich Hauptstraßen waren die mit Abstand größten Belastungen von Bewohnern in der Ortschaft Dibbersen zu verzeichnen. Nach Umsetzung der Bundesstraße 75neu ist die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt von ca. 24.000 auf ca. 3.500 KFZ/24h gesunken. Durch diese erhebliche Entlastung wird der Schwellenwert von 100 betroffenen Personen nicht mehr erreicht.
Im Bereich Eisenbahnstrecken war seinerzeit nicht erkennbar, dass der Lärmaktionsplan in irgendeiner Weise dazu beitragen könnte, wünschenswerte zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen. Aktuell kommt hinzu, dass die Umsetzung der Y-Trasse - welche die Stadt Buchholz in erheblichem Maße betroffen hatte - nach aktueller Einschätzung nicht zur Umsetzung kommen wird. Hierdurch entfällt auch ein bedeutendes Motiv für eine Weiterbearbeitung deds Lärmaktionsplans.
Fazit und Ausblick
Aktuell steht die 3. Stufe des Lärmaktionsplans zur Diskussion, die sich erneut bereits massiv verzögert hat. Die Stadt Buchholz nimmt an der Weiterbearbeitung des Projektes nicht mehr teil.
Erläuterungen zu den im Rahmen der 1. Stufe (2009) ausgelegten Lärmkarten:
Insgesamt liegen vier Lärmkarten vor, für den Straßenlärm der Bundesautobahnen und Bundesstraßen, sowie für den Bahnlärm der Bahnstrecke Bremen - Buchholz.
Hierbei wird jeweils auch unterschieden nach Lärmbelastungen über den gesamten Tag, bzw. nach Lärmbelastungen in der Nacht (23 - 7 Uhr).
Zum Ansehen oder downloaden clicken Sie bitte auf die Bezeichnungen:
Karte 1: Lärm an Bundesfernstraßen, über den gesamten Tag.
Karte 2: Lärm an Bundesfernstraßen, in der Nacht.
Karte 3: Lärm an Hauptbahnstrecken, über den gesamten Tag.
Karte 4: Lärm an Hauptbahnstrecken, in der Nacht.
Erläuterungen zum ausgelegten Lärmaktionsplan:
Der Lärmaktionsplan der Stadt Buchholz i.d.N. wurde am 23.11.2010 vom Rat der Stadt Buchholz beschlossen. Im Lärmaktionsplan wird beschrieben, in welcher Weise die Stadt Buchholz i.d.N. sich darum bemüht, die Lärmbelastungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes kurz-, mittel- und langfristig zu verringern.
Zum Ansehen oder downloaden clicken Sie bitte auf die Bezeichnungen:
Lärmaktionsplan 1. Stufe Endfassung 2011
Ansprechpartner/in
Herr Peter Loginowski | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 104 // 1. OG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-500 E-Mail: peter.loginowski@buchholz.de Aufgaben: |
Dokumente
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Lärmaktionsplan 1. Stufe Juni 2010 (64 kB) |
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Lärmaktionsplan 1.Stufe Endfassung 2011 (70 kB) |
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Lärmaktionsplan Anlage 1 (77 kB) |
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Lärmaktionsplan Anlage 2 (91 kB) |
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Lärmkarte Eisenbahn Nacht (3 MB) |
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Lärmkarte Eisenbahn Tag (3 MB) |
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Lärmkarte Straßen Nacht (1 MB) |
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Lärmkarte Straßen Tag (1 MB) |
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