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Winterdienst
Der Winterdienst in der Stadt Buchholz in der Nordheide wird durch die Straßenreinigungsverordnung und die Winterdienstsatzung der Stadt geregelt (siehe Dokumente unten auf dieser Seite, dort finden Sie auch eine Broschüre (PDF), die alle Regelungen noch einmal übersichtlich zusammenfasst). Folgende Regelungen sind hierin im Einzelnen enthalten:
Pflichten der Anlieger
Die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes auf Fuß- und Radwegen wurde im gesamten Stadtgebiet auf die Eigentümer der an den Rad-/Gehweg angrenzenden Grundstücke übertragen. Geh- und Radwege sind in einer Breite von 1,20 Meter zu räumen und zu streuen. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein 1 Meter breiter Streifen neben oder am Rand der Fahrbahn so zu behandeln, dass ein sicherer Weg für Fußgänger vorhanden ist. Beim Streuen darf Salz nur eingesetzt werden, wenn die Glätte mit anderen Mitteln nicht zu beseitigen ist. Der Winterdienst muss morgens bis 7 Uhr (sonn- und feiertags: 9 Uhr) durchgeführt worden sein und ist bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen.
Die Winterdienstpflicht besteht auch, wenn das Grundstück durch zum Beispiel einen Graben, Grünstreifen, eine Stützmauer, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt ist.
Wenn Sie den Winterdienst selber nicht durchführen können, etwa aufgrund von Abwesenheit, Alter oder Krankheit, sind Sie verpflichtet, dessen Durchführung anderweitig sicherzustellen (zum Beispiel Beauftragung eines Hausmeisterdienstes). Der städtische Baubetriebshof kann diese Leistungen nicht anbieten.
Link Winterdienstsatzung mit Liste der Straßen in denen Winterdienst durch die Stadt Buchholz erfolgt
Winterdienst durch den Kommunalbetrieb der Stadt Buchholz in der Nordheide
Der Rat der Stadt hat vor mehr als 15 Jahren beschlossen, dass nur noch ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt werden soll. Der daraufhin entwickelte Winterdienstplan orientiert sich an einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: III ZR 217/89 vom 05.07.1990), das besagt, dass nur solche Straßen beziehungsweise Fahrbahnstellen winterdienstlich behandelt werden müssen, die gleichzeitig verkehrswichtig und gefährlich sind. Verkehrswichtig sind vornehmlich Haupt-Durchgangsstraßen und Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr. Als gefährlich gelten beispielsweise starke Gefällestrecke und enge Kurven. Zudem sind auch Straßen mit anliegenden öffentlichen Einrichtungen im Winterdienstplan enthalten und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs soll gewährleistet werden. Die Straßen, in denen ein Winterdienst durch den städtischen Betriebshof durchgeführt wird, sind in der Winterdienstsatzung aufgelistet.
Weiterhin führt der Betriebshof den Winterdienst an Bushaltestellen, Fußgängerüberwegen sowie auf Treppen, Brücken und Fußwegen vor städtischen Grundstücken durch. Darüber hinaus leistet er Nothilfe auch über die bezeichneten Örtlichkeiten hinaus, wenn entsprechende Kapazitäten vorhanden sind und/oder extreme Notlagen dies im Einzelfall erfordern (zum Beispiel medizinische Notfälle, Feuerwehreinsätze).
Der Winterdienst auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen wird auch innerhalb der Ortsdurchfahrten durch die Betriebsgemeinschaft Straßen (BGS) des Landkreises Harburg durchgeführt.
A) Organisation des Winterdienstes
Der Winterdienst besteht aus zwei Bereitschaftsgruppen des Kommunalbetriebs (Betriebshof), die im wöchentlichen Wechsel die Aufgaben des Winterdienstes in der Nacht und nach Dienstende der normalen Arbeitszeit des Betriebshofes wahrnehmen. Die Bereitschaftsgruppen werden in der Zeit vom 15. Oktober eines Jahres bis zum 15. April des Folgejahres vorgehalten. Während der normalen Dienstzeit stehen alle Mitarbeiter des Betriebshofes für die Aufgaben des Winterdienstes zur Verfügung.
Innerhalb des Bereitschaftszeitraumes kontrolliert ein dazu befähigter Mitarbeiter an festgelegten Uhrzeiten während des Tages und in der Nacht an festgelegten Punkten im Stadtgebiet die Straßen, Geh- und Radwege sowie die Brücken und Plätze auf Glätte beziehungsweise Schneefall.
Nach der vor Ort Prüfung entscheidet der Mitarbeiter unter Einbeziehung der Wetterdienste und deren Prognosen zum weiteren Wetter- und Temperaturverlauf, ob ein Ausrücken der Winterdienstbereitschaft notwendig erscheint oder nicht. Die Kontrollen werden dokumentiert.
Wird ein Winterdienst-Einsatz ausgerufen, so erfolgt dieser in mehreren Einsatzgruppen (Lkw-Touren, Kleintrecker-Touren, Hand-Touren) innerhalb definierter Streu- und Räumstrecken. Die Dauer der Einsätze variiert in Abhängigkeit der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der Anzahl der an- und abzufahrenden Örtlichkeiten. Die Tourenplanung ist das Ergebnis der optimalen Zusammenstellung aller wesentlichen Faktoren wie Gefahrenschwerpunkte, Gesamtfahrzeiten, Mengenreichweite je Teilstrecke, Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und anderem mehr. Im Ergebnis werden daher die einzelnen Punkte zu unterschiedlichen Zeitpunkten angefahren. Bei anhaltendem oder massivem Schneefall muss dabei teilweise mehrmals täglich, in Wechselschichten teils rund um die Uhr, gefahren werden. Bei allen Einsätzen stehen dabei die Hauptverkehrs- und Versorgungswege, insbesondere die Linien der Stadt- und Regionalbusse im Fokus.
B) Technik im Winterdienst
Das Räumen der Wege, Straßen und Plätze erfolgt sowohl durch LKWs und Klein-Trecker mit Räumschilden (Straßen, Wege und Plätze) als auch von Hand in Eingängen, Bushaltestellen, Querungen, Treppen et cetera). Um auf den geräumten Flächen oder bei Glatteis eine Tauwirkung zu erzielen wird heute (zusätzlich) Feuchtsalz aufgebracht. Durch die Befeuchtung der Trockensalze mit Salzsole am Streuteller wird ein Verwehen des Salzes durch die Fahrtbewegung verhindert und somit gezielter ausgebracht. Zur Abstumpfung von Fußgängerbereichen und Bushaltestellen kommt auch Sand-/Salzgemisch zum Einsatz.
Unter Umwelt- und Kostenaspekten variiert die Ausbringungsmenge der Tausalze je nach Ausgangslage. Ein so genanntes totsalzen von Schnee- und Eisflächen ist nur in besonderen Situationen angebracht. Auch ein vorbeugendes Streuen wird in der Praxis nicht angewandt.
Um die Touren insgesamt in einer akzeptablen Reaktionszeit zu bewältigen ist es aber nicht möglich sehr kleinflächig zu reagieren. Somit kann es durchaus vorkommen, dass Kleinflächen auch gestreut werden, wenn keine direkte Vereisung an dieser Stelle vorliegt. Auch sehr geringe Mengen an Sole oder Granulaten färben getrocknete Straßen weiß ein.
Tausalze verlieren zum Beispiel bei hohen Schneeauflagen, fest vereisten Flächen und/oder sehr niedrigen Temperaturen ihre Wirkung. Dies kann dazu führen, dass in Straßen in denen sich schon eine festgefahrene Schneedecke entwickelt hat, nach dem Streuvorgang nur eine sehr begrenzte Tauwirkung einstellt. In diesen Fällen kann nur das mechanische Einarbeiten durch Befahrung eine Tauwirkung herbeiführen. In Nebenstraßen mit wenig Verkehr kann es daher auch nach einen Streueinsatz zu länger anhaltenden Behinderungen und sehr verzögerter Tauwirkung kommen.
C) Streugutbehälter
An mehreren Standorten im Stadtgebiet, insbesondere an Steigungsstrecken mit einer gewissen Verkehrsbedeutung, werden Behälter mit Sand/Salzgemisch vorgehalten. Aus diesen Behältern können sich Bürger/Verkehrsteilnehmer bedienen und damit selbst helfen (zum Beispiel Streugut als Anfahrhilfe).
Link Liste der Streugutbehälter
Sollten Nachfüllbedarf bestehen, melden Sie sich bitte unter: winterdienst@buchholz.de
D) Hinweise
Um eine reibungslose Durchführung der Winterdienstarbeiten zu gewährleisten ist es notwendig, dass auch Anlieger und alle anderen Verkehrsteilnehmer in angemessener Art und Weise auf die Witterungsverhältnisse reagieren. Insbesondere in das Lichtraumprofil hineinragende Äste von privaten Grundstücken und falsch parkende Fahrzeuge sind ein extremes Hindernis für die Räum- und Streufahrzeuge. Das Entsorgen von Schneemassen von privaten auf öffentliche Flächen ist ebenso unzulässig und führt zu Behinderungen. Den Räum- und Streufahrzeugen sollte in jedem Fall mit Vorsicht begegnet und Vorfahrt eingeräumt werden.
Grundsätzlich ist daher zu beachten, dass es bei entsprechenden Witterungslagen trotz des Winterdienstes zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen kann. Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich daher für diese (in unseren Breiten) kurze Zeit auf die winterlichen Verhältnisse und ihre typischen Gefahren einstellen und entsprechend verhalten.
Ansprechpartner:
Bei Fragen, die sich auf die aktuelle Durchführung des Winterdienstes durch den Betriebshof beziehen (zum Beispiel wann welche Straße gestreut wird/wurde), wenden Sie sich bitte an: winterdienst@buchholz.de
Oder nutzen Sie die MeldeApp der Stadt Buchholz: Mängel melden leicht gemacht
Bei grundsätzlichen Fragen und Beschwerden zu Anliegern, die ihrer Winterdienstpflicht nicht nachkommen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Bauordnung und Bauverwaltung. Die Ansprechpartner und ihre Kontaktdaten finden Sie am Fuß dieser Seite.
Ansprechpartner/in
Frau Heike Paul | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 601 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-675 E-Mail: heike.paul@buchholz.de Aufgaben: | |
Herr Behrend Michaelis-Recht | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 601 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-672 E-Mail: behrend.recht@buchholz.de Aufgaben: | |
Frau Katja Mencke | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 619 // 1. OG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-671 E-Mail: katja.mencke@buchholz.de Aufgaben: |
Dokumente
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Liste der Streukisten im Stadtgebiet (51 kB) |
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WD-SatzungFassung01-02-2021 (186 kB) |
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Straßenreinigungsverordnung-2019-12-12 (83 kB) |
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Flyer Machen Sie den Weg fre (2 MB) |
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