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B-Plan - Was ist das?
Der Bebauungsplan (B-Plan) setzt als verbindlicher Bauleitplan immer einen gültigen Flächennutzungsplan voraus und muss aus diesem entwickelt werden. Weichen die Zielvorstellungen für einen B-Plan erheblich von den Darstellungen des F-Planes ab, muss der F-Plan entsprechend geändert bzw. angepasst werden. Oft geschieht dies in sog. Parallelverfahren, bei denen der F-Plan geändert und parallel ein B-Planverfahren durchgeführt wird.
B-Pläne enthalten meist Vorschriften über
- Art der zulässigen Bebauung, also Festlegungen über die zulässigen Nutzungen wie z.B. Wohnen oder Gewerbe, sowie über das
- Maß der baulichen Nutzung, also die zulässige Geschoßzahl, die Bebauungsdichte, die Baugrenzen usw.
- Regelmäßig enthält der B-Plan Festsetzungen über Verkehrsflächen, Stellplätze, Grünflächen und häufig auch Gestaltungsvorschriften für Gebäude.
- Fachliche Inhalte aus Grünordnungsplänen können in die Satzung des Bebauungsplanes überführt und somit ebenfalls rechtsverbindlich werden. Beispielsweise kann hierdurch der Erhalt oder das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern - auch in einer festgelegten Artensortierung und Artenvielfalt - umgesetzt werden.
- Stets ist ein Umweltbericht zu fertigen, der Bestandteil des Planungsprozesses ist. Der Umweltbericht dokumentiert die Auswirkungen der Planung auf verschiedene Schutzgüter wie den Menschen, die Flora, die Fauna oder den Boden.
- Wie bei allen Bauleitplänen wird zu jedem B-Plan auch eine Begründung gefertigt, welche die einzelnen Inhalte des B-Planes erläuternd beschreibt.
In der Stadt Buchholz sind zur Zeit ca. 150 Bebauungspläne rechtskräftig (Stand: Mai 2017). Diese verteilen sich auf das Stadtgebiet sowie die Ortschaften der Stadt.
Oft entstehen Bebauungspläne im Umfeld von Investitionen zur Realisierung konkreter städtebaulicher Ziele wie Neubaugebiete, Gewerbegebiete oder Einkaufszentren, werden aber auch zur Steuerung der weiteren Entwicklungen im Bestand erstellt, um dort beispielsweise einen besonderen städtebaulichen Charakter erhalten oder fördern zu können. In Buchholz wurden z.B. eine Reihe von Bebauungsplänen für bestehende Wohngebiete erstellt, um dort den für Buchholz bekannten besonderen Wohnwert des Wohnens im Grünen erhalten zu können.
Auf der Seite B-Pläne: Aktuelle Verfahren können Sie Planunterlagen zu aktuell im Verfahren befindlichen B-Plänen einsehen oder als PDF-Dokumente downloaden.
Auf der Seite B-Pläne als PDF downloaden können Sie die rechtskräftigen B-Plan einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen einsehen und downloaden. Aber Achtung:
B-Pläne gibt es nicht flächendeckend!
Für große Teile des Stadtgebietes gibt es keine B-Pläne. Dies heißt aber nicht, dass in diesen Gebieten das Bauen nicht möglich wäre. Vielmehr richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben dann nach anderen Vorschriften des Baugesetzbuches. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben trifft in diesen Fällen das Bauordnungsamt / der Fachdienst Bauen der Stadt Buchholz. Auf den Informationsseiten des Fachdienstes Bauen erfahren Sie mehr.
Auf der Seite Übersicht: Wo gibt es Bebauungspläne? finden Sie eine Karte mit der Lage und Bezeichnung der vorhandenen B-Pläne auf dem Gebiet der Stadt Buchholz. Im Zweifel rufen Sie bitte an.
Bebauungspläne können Sie als Schwarz/Weiß-Plots auch kaufen. Bitte nehmen Sie mit Herrn Sven Schaubmar Kontakt auf.
Zusammenfassung der Bebauungspläne in der Buchholzer Innenstadt (nicht aktuell)
Ansprechpartner/in
Herr Peter Loginowski | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 104 // 1. OG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-500 Telefax: 04181 214-8500 E-Mail: peter.loginowski@buchholz.de Aufgaben: |
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