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F-Plan - Was ist das?
Zur Durchführung des Planungsprozesses gibt es in Deutschland verschiedene Instrumente und Rechtsgrundlagen, die als Bauleitplanung bezeichnet werden. So verfügt jede Gemeinde über einen sogenannten vorbereitenden Bauleitplan, den Flächennutzungsplan oder kurz F-Plan. Dieser F-Plan ist allerdings nicht rechtsverbindlich, sondern steckt die Planungsziele einer Gemeinde lediglich in groben Zügen ab. Anhand seiner genormten Farbgebung kann jederman sehr rasch erkennen, für welche Bereiche des Stadtgebietes welche stadtentwicklerischen Ziele gesteckt sind.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2020 im Bereich des BahnhofesEs wird auf einen Blick ersichtlich, wo im Gemeindegebiet z.B.
- Wohnbauflächen (rotbraun)
- Gewerbeflächen (grau)
- Gemischte Bauflächen (hell/dunkelbraun)
- Eisenbahnflächen (lila) oder auch
- Landwirtschaftliche Flächen (gelbgrün)
- Wald (dunkelgrün) oder
- Wasserflächen (blau)
- Hauptverkehrsstrassen (gelb),
- Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie
- Energiefreileitungen, Richtfunktrassen oder
- Gemeinbedarfsflächen (rosa) für Schulen, Verwaltungen, Friedhöfe oder Krankenhäuser
geplant sind. Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung. Sollen Plandarstellungen rechtsverbindlich gestaltet werden, ist ein sogenanntes Bebauungsplanverfahren erforderlich. Auf der Seite Der Bebauungsplan: Was ist das? erfahren Sie mehr zu diesem verbindlichen Planungsinstrument.
Bitte nutzen Sie die unten angegebenen Kontaktdaten und stellen Sie uns Ihre Fragen.
Auf der Seite F-Plan: Aktuelle Verfahren erfahren Sie, ob aktuelle Verfahren zur Änderung des F-Planes durchgeführt werden. Dort können Sie die entsprechenden Planunterlagen auch einsehen oder als PDF-Dokumente downloaden.
Auf der Seite F-Plan als PDF downloaden können Sie den bestehenden F-Plan 2020 der Stadt Buchholz i.d.N. sowie die bisherigen, abgeschlossenen Änderungen einsehen oder als PDF-Dokumente downloaden.
Gern verkaufen wir Ihnen auch ein gedrucktes Farb-Exemplar im Maßstab 1: 10.000 incl. Erläuterungsbericht. Nehmen Sie hierzu mit Herrn Sven Schaubmar Kontakt auf.
Ansprechpartner/in
Herr Peter Loginowski | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 104 // 1. OG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-500 Telefax: 04181 214-8500 E-Mail: peter.loginowski@buchholz.de Aufgaben: |
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