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Innenstadt Teil III- Nord, 2. Änderung (2021)
Die Stadt Buchholz i. d. N. plant die Entwicklung eines Misch- und Wohngebietes in der Kernstadt und beabsichtigt daher, den Bebauungsplan „Innenstadt Teil III Nord, 2.Änderung“ aufzustellen.
Das Konzept sieht eine Nachverdichtung vor. Im rückwärtigen Bereich soll das Erdgeschoss eine Aufstockung und auf der bestehenden Stellplatzanlage ein neues Baufeld ermöglicht werden. Damit können insgesamt ca. 12 bis 14 innerstädtische Wohneinheiten entstehen.
Der Planänderungsbereich beträgt insgesamt ca. 0,35 ha.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
13.09.2019 bis 30.10.2019 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
27.09.2019 bis 30.10.2019 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
10.07.2020 bis 07.09.2020 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
24.07.2020 bis 07.09.2020 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
28.01.2021 | Prüfung der Bedenken und Anregungen sowie Entscheidung darüber gem. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB |
28.01.2021 | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
18.03.2021 | Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB |
18.03.2021 | Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 10 BauGB |
Ansprechpartner/in
Herr Maximilian David Müller | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 121 // 1. OG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-522 E-Mail: stadtverwaltung@buchholz.deE-Mail: maximilian.mueller@buchholz.de |
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