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Parkgebühren
Etwa die Hälfte der Stellplätze befindet sich in der Parkplatzzone Innenstadt und ist gebührenpflichtig. Einzelheiten zu den Parkgebühren entnehmen Sie der Grafik.
Wer nur mal kurz Brötchen und eine Zeitung kaufen möchte, kommt mit 10 Cent aus - mehr kostet ein Kurzzeitparkschein für 15 Minuten Parkdauer nicht.
Wer länger parken möchte, zahlt etwas mehr: 60 Cent für 30 Minuten, 1,20 Cent für eine Stunde und 2,40 Euro für zwei Stunden. Der Clou dabei: Sie können mit Ihrem Wagen zwischendurch problemlos den Parkplatz wechseln - die bezahlte Parkzeit gilt im gesamten Stadtgebiet. Und wenn Sie mal nicht so gut zu Fuß sind: Sie haben drei Minuten Zeit, an einem der zahlreichen Automaten einen Parkschein zu lösen - vorher gibt's kein Knöllchen. Garantiert. Eine Anleitung zum Parkscheinautomaten finden Sie hier. Die Zahlung mit der Geldkartenfunktion ist nicht mehr möglich.
Elektro-Autos
Elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Autos), dass heißt ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug, die ein Kennzeichen welches mit einem 'E' versehen ist vorweisen, können in der Innenstadt 2 Stunden kostenlos parken. Wichtig ist das Einlegen einer Parkscheibe!
Kostenlose Parkplätze
Informationen zu kostenlosen Parkplätzen erhalten Sie hier.
Besonders gut haben es Motorradfahrer. Sie finden in der Innenstadt für Motorradfahrer ausgewiesene kostenlose Parkplätze.
Handyparken
Autofahrer können ihre Parkgebühren auch per Mobiltelefon zahlen. Auf den Parkscheinautomaten finden sich Anleitungen mit den ersten Schritten zum Handyparken. Dafür kooperiert die Stadt mit dem Verein smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Als Anbieter stehen zahlreiche Firmen - EasyPark, ParkNow,Yellowbrick, moBiLET, parco, Park and Joy und paybyphone- zur Verfügung. Laden Sie sich die APP eines der Anbieter herunter und zahlen Sie ganz einfach mit dem Mobiltelefon. Auch hier ist ein Ticket im Vorraus zu besorgen.
Ansprechpartner/in
Frau J. Binding | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 404 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-261 Telefax: 04181 214-8261 E-Mail: verkehrsbehoerde@buchholz.de oder j.binding@buchholz.de | |
Frau S. Schulz-Harbort | |
Rathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 404 // EG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-266 Telefax: 04181 214-265 E-Mail: verkehrsbehoerde@buchholz.de oder silvia.schulz-harbort@buchholz.de | |
Herr M. Krohn | |
Fachdienstleitung VerkehrsbehördeRathaus Stadt Buchholz i.d.N., Zimmer 120 // 1. OG Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-260 Telefax: 04181 214-265 E-Mail: verkehrsbehoerde@buchholz.de oder m.krohn@buchholz.de |
Ämter / Sachgebiete
30.04.04 Parkraumbewirtschaftung | |
Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N. Telefon: 04181 214-0 |
Dokumente
![]() |
Parkgebührenordnung Stand 02.2021 (312 kB) |
![]() |
Anleitung Parkscheinautomaten-Neu (439 kB) |
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